Stadt Stuttgart darf von geplanter Mobilitätsabgabe keinen Gebrauch machen
Die Landesregierung will ihr lange geplantes Landesmobilitätsgesetz jetzt auf den Weg bringen. Es wird Kommunen erlauben, eine „Mobilitätsabgabe“ für den ÖPNV zu erheben. Die Stadt Stuttgart darf diese Zwangsgebühr auf keinen Fall umsetzen. Sie würde eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger darstellen. In einer Zeit, in der die Lebenshaltungskosten ohnehin so…