Flüchtlingsunterbringung: Stadt hat Erstattung vom Land jahrelang nicht abgerufen
Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, Flüchtlinge unterzubringen und zu versorgen. Für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen bekommen sie vom Land finanzielle Unterstützung und können formlos und prüfungsfrei eine sogenannte „Vorgriffszahlung“ beantragen. Sie deckt 60 Prozent der Kosten für die vorläufige Unterbringung ab. Über eine Kleine Anfrage habe ich vom Ministerium der Justiz und für Migration erfahren,…