Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, Flüchtlinge unterzubringen und zu versorgen. Für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen bekommen sie vom Land finanzielle Unterstützung und können formlos und prüfungsfrei eine sogenannte „Vorgriffszahlung“ beantragen. Sie deckt 60 Prozent der Kosten für die vorläufige Unterbringung ab.
Über eine Kleine Anfrage habe ich vom Ministerium der Justiz und für Migration erfahren, dass die Landeshauptstadt Stuttgart keine Vorgriffszahlungen für die Jahre 2022 bis 2024 abgerufen hat. Zudem hat mir das Ministerium geantwortet, dass die Stadt seit 2020 keine Unterkünfte der vorläufigen Unterbringung zur Erstattung beim Regierungspräsidium angemeldet hat.
Stadt muss ihre Liquidität sichern
Angesichts der angespannten Finanzlage und der aktuellen Diskussion über den Nachtragshaushalt muss Stuttgart jede Möglichkeit nutzen, um die Liquidität zu sichern. Stadt und Land sollten den Prozess jetzt schnellstmöglich starten und die Auszahlung schleunigst nachholen.
Grundlage für eine Zahlung ist die halbjährliche oder jährliche Einreichung der prognostizierten Nettoaufwendungen für die Flüchtlingsunterbringung durch die Stadt. Das Land teilte mir schriftlich mit, dass Vorgriffszahlungen sogar innerhalb weniger Tage nach Beantragung erstattet werden. Auf die finale Rückerstattung aller Kosten für die vorläufige Unterbringung (sog. „Spitzabrechnung“) müsse die Stadt allerdings rund 5 Jahre warten.
Der SWR hat über das Thema hier berichtet. Nach eigenen Angaben wolle die Stadt nun tatsächlich die ausstehenden Vorgriffszahlungen nachträglich beantragen.
