Es stand wohl noch nie so schlecht um das Rettungswesen in Stuttgart. Wenn es um die Einhaltung der 15-Minuten-Frist beim ersteintreffenden Rettungsmittel geht, so hat Stuttgart am zweitstärksten in ganz Baden-Württemberg abgebaut. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums hervor, nachdem ich eine Kleine Anfrage „Situation im Rettungsdienstbereich Stuttgart“ gestellt habe.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die 15-Minuten-Hilfsfrist von Innenminister Thomas Strobl ganz klar ins Wasser fallen lassen und damit seine juristische Fehlleistung offenbart. Für 10 bzw. 12 Minuten sähe die Lage in Stuttgart sicherlich noch viel schlimmer aus. Denn im Landesrettungsdienstgesetz steht, dass Rettungswagen und Notarzt zwischen zehn und höchstens 15 Minuten vor Ort sein müssen.
Rettungswesen muss neu strukturiert werden
Im Jahr 2022 hebelte ein Rettungsdienstplan des Landes diese Regelung aus: Seitdem gilt für Rettungswagen die 12-Minuten-Frist und für Notärzte keine Frist mehr. Das hat der VGH im Mai für unwirksam erklärt.
Thomas Strobl muss deshalb die Weichen für das ohnehin überarbeitungswürdige Rettungswesen neu stellen, sodass sich die Bevölkerung in Stuttgart jederzeit darauf verlassen kann, zeitnah Hilfe zu bekommen. Der Innenminister darf die Rechte von Menschen in Not nicht weiter gefährden, denn im Ernstfall zählt jede Sekunde!
Wenn der Rettungswagen aus Fellbach kommt
Wenn es so weitergeht, müssen wir in Stuttgart in diesem Jahr auf doppelt so viele Rettungswagen aus benachbarten Kreisen wie noch vor zwei Jahren zurückgreifen. Auch der Einsatz von Werkambulanzen nimmt weiter deutlich zu. Mercedes muss die immer größer werdende Lücke füllen. Das zeigt, wie sehr sich die Versorgungslage in der Stuttgarter Notfallrettung verschlechtert hat. Durch die weite Anfahrt aus den Nachbarkreisen geht wichtige Zeit zur Versorgung der Patienten verloren, die im Notfall lebensrettend sein kann.
Rettungswache Bad Cannstatt muss gebaut werden
Zur Verbesserung in der Landeshauptstadt würde auch die schon seit 2018 geplante neue Rettungswache am Krankenhaus Bad Cannstatt beitragen. Von dort sind die Wege in den Bezirk und in die Neckarvororte kürzer. Nachdem der Rechtsstreit zwischen dem DRK und dem Land wegen der Finanzierung und Förderrichtlinien beigelegt ist, fehlt noch immer der Förderbescheid des Regierungspräsidiums. Wenn dieser vorliegt, würde das DRK einen Bauantrag einreichen.