Land und Bund haben im Jahr 2007 vereinbart, die notwendigen Instandsetzungen mit Verlängerungen der Neckar-Schleusenanlagen für die Befahrbarkeit mit 135-Meter-Schiffen zu verbinden. Seither finanziert das Land 15 Vollzeitkräfte bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), um das damalige Ziel der Fertigstellung im Jahr 2025 erreichen zu können. Bisher hat es keine nennenswerten Fortschritte gegeben.
Keine einzige Maßnahme bislang begonnen
Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030 ist der Ausbau des Neckars im vordringlichen Bedarf enthalten. Für uns als FDP-Fraktion im Landtag ist es in hohem Maße unbefriedigend und nicht hinnehmbar, dass seit der im Jahr 2007 geschlossenen Verwaltungsvereinbarung zum Ausbau der Neckarschleusen für 135-m-Güterschiffe keine greifbaren Erfolge zu verzeichnen sind. Es wurde noch keine einzige Maßnahme zur Schleusenverlängerung begonnen!
Stufenweiser Ausbau sinnvoll
Die Wasserstraßen haben noch erhebliche Wachstumspotenziale. Hier ist echte Verkehrsverlagerung möglich. Am Ausbauziel gemäß Bundesverkehrswegeplan und der geschlossenen Verwaltungsvereinbarung ist deshalb unbedingt festzuhalten. Die vier Häfen Plochingen, Stuttgart, Heilbronn und Neckarsteinach bis hin zum Zielhafen Mannheim brauchen Planungssicherheit.
Es ist deshalb zeitnah ein belastbarer Sanierungs- und Ausbauplan vorzulegen. Ein stufenweiser Ausbau, beispielsweise gegliedert in die Abschnitte rheinnah, bis Heilbronn sowie bis Plochingen, erscheint sinnvoll. Ziel sollte es sein, bis zum Jahr 2040 den Ausbau vollendet zu haben.
Mehr über das Thema finden Sie in unserem Positionspapier „Ertüchtigung der Wasserstraße Neckar“: https://www.friedrich-haag.de/wp-content/uploads/2022/05/positionspapier_neckarschleusen_mai2022.pdf