Im Zusammenhang mit meinem Antrag „Kampagne eAuto ausprobieren – Haushalts-, Wettbewerbs- und Beihilferecht“ (Drucksache 17/3132) hat sich der Verkehrsausschuss am 20. Oktober 2022 mit der Kampagne der Landesverkehrswacht auseinandergesetzt, die vom Land mit 400.000 Euro gefördert wird.
Steuergeldverschwendung für private Zwecke
Die Kampagne soll Bürgerinnen und Bürgern Probefahrten mit E-Fahrzeugen ermöglichen. Nach der Stellungnahme des Verkehrsministeriums auf meinen Antrag habe ich größte Zweifel, dass das Projekt wirklich im gesteigerten Landesinteresse liegt. Offenbar werden mit öffentlichen Geldern E-Autos zur überwiegend privaten Nutzung zur Verfügung gestellt. Lediglich bis zu 20 Probefahren wurden mit Dritten durchgeführt.
Zweifel an der Rechtmäßigkeit der E-Auto-Kampagne
Zudem sieht das Gutachten für die Förderung sehr verdächtig aus: Lediglich der Zuwendungsempfänger selbst, die Landesverkehrswacht, hat ein Gutachten in Auftrag gegeben. Interessant finde ich, dass mir das Ministerium zwar das Gutachten geschickt hat, aber nicht die eigene interne rechtliche Prüfung, um die ausdrücklich gebeten war. Auch dem Landesrechnungshof liegt keine schriftliche Würdigung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Kampagne seitens des Verkehrsministeriums vor.
Rechnungshof unterstützt meine Kritik
Wirklich helles Licht wurde in die Entscheidungsumstände zu dem nicht nur aus meiner Sicht fragwürdigen Förderprojekt bisher noch nicht geworfen. Bekanntlich kritisiert der Rechnungshof die Förderpraxis massiv und der Finanzausschuss hat deshalb Änderungen an der Förderpraxis des Landes beschlossen. Auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart prüft weiterhin, ob strafbares Handeln vorliegt.
Meine Forderung: Akteneinsicht im Ministerium
Ich dränge mit Nachdruck darauf – so wie es in meinem Beschlussantrag stand – dass den Abgeordneten die Prüfung des Verkehrsministeriums zu den Fragen des Haushalts-, Wettbewerbs- und Beihilferecht zur Verfügung gestellt wird. Es braucht umfassende Transparenz. Das Ministerium will nun die Herausgabe prüfen.
Ich sage klipp und klar: Sollten diese Unterlagen nicht freiwillig zur Verfügung gestellt werden, werde ich im Verkehrsministerium Akteneinsicht nehmen. Es kann nicht sein, dass auf Grundlage eines Gutachtens, das der Begünstigte selbst beibringt, 400.000 Euro an Steuergeldern für Probefahrten mit E-Autos ausgegeben werden.
So viel Steuergeld hat das Verkehrsministerium insgesamt für die E-Mobilität verbraten => Zu meinem Antrag