Die Baubranche braucht jetzt kraftvolle Entlastungen, die zuständige Ministerin Nicole Razavi beschränkt sich aber mal wieder nur auf das Nötigste. Zur Pressemitteilung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen „Digitalisierung baurechtlicher Verfahren: Kabinett beschließt Gesetzentwurf“ kann ich als wohnungsbaupolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion nur sagen:
Die Digitalisierung baurechtlicher Verfahren in Baden-Württemberg war an der Zeit. Digitale Prozesse versprechen schnellere und einfachere Prozesse. Die Einführung des flächendeckenden digitalen Bauantrages darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Verfahren oftmals immer noch zu lange dauern und zu bürokratisch sind.
Bauämter müssen Servicebehörden für Bauherren sein. Die Landesregierung sollte die Empfehlungen des Normenkontrollrates BW aus dem Jahr 2022 zügig umsetzen. Neben digitaler Prozesse sollte in den Bauämtern auch eine projektorientierte Verfahrenssteuerung eingeführt werden.
Grunderwerbsteuer muss runter
Die geplanten Änderungen an der Landesbauordnung (LBO) sind begrüßenswert, gehen aber nicht weit genug. Teure Vorschriften wie Dach- bzw. Fassadenbegrünung oder die Pflicht eines überdachten Fahrradabstellplatzes müssen fallen. Wir vermissen immer noch die Wiedereinführung der Typengenehmigung, die Frau Razavi angekündigt hat. Zur spürbaren Entlastung von Bauherren und Käufern ist darüber hinaus die Wiederabsenkung der Grunderwerbsteuer geboten.