Der digitale Bauantrag basiert weder auf einer Idee der Grünen, noch hat die Grün-Schwarze Landesregierung diesen entwickelt. Das stellte ich am 19. Februar 2025 im Rahmen einer Landtagsdebatte zum Thema „Digitalisierung des Bauens, Virtuelles Bauamt“ klar.
Als wohnungspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion verwies ich auf die reale Vorgeschichte: Die digitale Antragstellung ist seit 2022 bundesweit durch das Onlinezugangsgesetz verpflichtend. Die genutzte Software stammt aus Mecklenburg-Vorpommern und wurde im „Einer-für-Alle-Prinzip“ auch in Baden-Württemberg übernommen. Dies als einen Landeserfolg zu feiern, ist reine Augenwischerei und ein durchschaubares Wahlkampfmanöver.
Keine echte Effizienzsteigerung erreicht
Es besteht vielmehr die Gefahr, dass beim digitalen Bauantrag keine vollständige Digitalisierung der Bearbeitungsprozesse vorgenommen wurde, sondern lediglich die digitale Einreichung eingeführt wurde. Zudem werfe ich der Landesregierung vor, dass sie durch die 1:1-Digitalisierung überholter Bürokratie keine echte Effizienzsteigerung erreicht hat.
Die Grünen lassen außerdem außer Acht, wie sie das Bauen in den letzten Jahren verteuert haben, etwa durch die Einführung einer Photovoltaikpflicht oder der Verpflichtung, überdachte Fahrradstellplätze einzurichten. Auch die Grunderwerbsteuer wurde unter grüner Ägide auf 5% erhöht – eine Fehlentscheidung, die den Immobilienmarkt weiterhin schwer belastet.
Ein echter Neuanfang im Wohnungsbau erfordert einen politischen Wechsel. Nur so könnten die notwendigen Reformen im Bausektor umgesetzt werden.