Über eine Kleine Anfrage habe ich jetzt erfahren, dass sich auch in Stuttgart sogenannte „Gefährder und Relevante Personen“ aufhalten, die eine radikale salafistische Ideologie, einschließlich des dschihadistischen Salafismus, vertreten. Das Innenministerium geht davon aus, dass von einem Gefährder ein hohes Risiko ausgeht und er auch einen Anschlag begehen könnte. Ein „moderates Risiko“ gebe es bei einer weiteren Person.
Auch nach Syrien und Afghanistan abschieben
Jeder einzelne aus dieser Gruppe stellt eine Gefahr für uns dar. Die letzten Wochen haben gezeigt, dass in Deutschland immer wieder motivierte Einzelakteure schwere Straftaten begehen und selbst vor Mord nicht zurückschrecken. Neben der konsequenten Umsetzung der neuen EU-Asylgesetzes kann es nur heißen: Gefährder, von denen ein hohes Risiko ausgeht und die ausreisepflichtig sind, sollten in Haft genommen werden, bis eine Abschiebung in ihr Heimatland möglich ist oder sie unser Land von selbst verlassen. Das gilt auch, wenn das Land Syrien oder Afghanistan heißt.
Anspruch auf Schutz und Unterbringung verwirkt
Denn jemand, der unsere Demokratie und unsere Sicherheit in Gefahr bringen will, hat jeglichen Anspruch auf Schutz und Unterbringung verwirkt. Es gibt keinen Grund, warum diese Personen noch länger in Baden-Württemberg bleiben sollten. Die Landesregierung darf nicht weiter zuschauen und abwarten, bis tatsächlich etwas passiert, sondern muss endlich konsequent handeln.
Aus der Antwort von Innenminister Thomas Strobl auf meine Kleine Anfrage geht leider nicht hervor, wie hoch das Risiko ist, dass Polizei und Verfassungsschutz bestimmte Gefährder und relevante Personen gar nicht mehr erfassen können bzw. ob diese aus Stuttgart einfach weggezogen sind, aber dennoch im Land leben.
Die Stuttgarter Zeitung hat über das Sicherheitsthema berichtet.