Ab 2026 greift im Land ein neues Wahlrecht, welches dazu führen könnte, dass der Landtag auf über 200 Abgeordnete anwächst. Wir von der FDP-Fraktion im Landtag haben deshalb einen Gesetzesentwurf eingebracht, der die Verringerung der Wahlkreise sowie der Direktmandate von 70 auf 38 vorsieht. Das entspricht der Struktur der Bundestagswahlkreise. So könnten wir auch die Sollgröße des Landtags mit 120 Mandaten einhalten.
Volksbegehren wird beim Dreikönigstreffen auf den Weg gebracht
Auch wenn Grüne und SPD im Parlament wahrscheinlich dagegen stimmen werden, gehen wir Freien Demokraten trotzdem den nächsten Schritt. Die Regierungsfraktionen setzen das Vertrauen der Bürger in die Politik und die Demokratie aufs Spiel. Davon wollen wir von der FDP uns aber nicht aufhalten lassen. Am Dreikönigs-Parteitag am 5. Januar wollen wir über ein Volksbegehren abstimmen, das die Wahlrechtsreform auf den Weg bringt. Über das Vorhaben habe ich beim landespolitischen Stammtisch mit Parteimitgliedern aus Stuttgart online diskutiert. Bei dem Volksbegehren zählt jede Stimme.
Landtag muss bei sich selbst sparen
Gerade in Zeiten von Inflation und Energiekrise können wir von den Menschen nicht verlangen, dass sie sparen, während sich das Parlament immer weiter aufbläht und hohe Kosten für Steuerzahler verursacht. Der Landtag muss bei sich selbst sparen. Wir sind im Land schon jetzt 34 Sitze über der Soll-Größe. Ich begrüße es deshalb, dass die FDP-Fraktion 2023 mit der Landespartei ein Volksbegehren für einen verkleinerten Landtag starten will.