Nach 14 Monaten kann man Frau Ministerin Razavi und ihrem Ministerium endlich zum ersten Gesetzesentwurf gratulieren. Allerdings sorgt der Bund dafür, dass das neue Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen eine Arbeitsaufgabe hat und nicht die Ministerin selbst.
Keine Änderung in der Praxis
Das Mietspiegelzuständigkeitsgesetz ist dabei eine Notwendigkeit, die sich aus dem Mietspiegel-Reformgesetz auf Bundesebene ergibt. Das Land muss aktiv eine Behörde benennen, die zuständig für die Erstellung der Mietspiegel ist. Für die Erstellung der Mietspiegel waren bisher immer die Gemeinden verantwortlich und das wird auch weiterhin so sein.
Gesetz muss evaluiert werden
Auch bleiben bei diesem rein formellen Gesetz weitere Fragen offen: Wieso ist die Landesregierung der Ansicht, dass Gemeinden für die Aufstellung der Mietspiegel am besten geeignet sind? Wurden Alternativen dazu geprüft und wenn ja, wie können diese aussehen? Ende September 2022 stellten wir in der Ausschusssitzung Landesentwicklung und Wohnen daher einen Änderungsantrag (Drucksache 17/2867), der eine Evaluationsphase und eine Sunset-Klausel vorschlug.
Bauen vorantreiben statt Zuschauen!
Eines ist klar: Ein rein formelles Mietspiegelzuständigkeitsgesetz wird den Wohnraummangel im Land nicht beheben. Um etwas gegen diesen und die steigende Preise zu tun, müssen wir das Angebot erhöhen. Dafür brauchen wir endlich mehr Tempo beim Bau. Darauf sollte der Fokus liegen. Dieses Vorhaben kann nicht durch rein staatliches Bauen funktionieren. Wir müssen die privaten Häusle-Bauer und regionalen Wohnbau-Unternehmen unterstützen!
Hier geht’s zur Rede in voller Länge.