Sollen externe Sportler die Außenanlagen von Schulen in den Abendstunden und am Wochenende nutzen dürfen? Wenn ja, unter welchen Bedingungen? Wie bekommen wir die Bedürfnisse von Anwohnern und Sportbegeisterten unter einen Hut?
Anwohner vs Sportler?
Diese Thematik betrifft viele Stuttgarter Schulen. Besonders im Mittelpunkt stand sie bei meinem Vor-Ort-Termin an der Johann-Friedrich-von-Cotta-Schule in Stuttgart-Ost, gemeinsam mit Fraktionskollege Georg Heitlinger als Mitglied des Petitionsausschusses und der Bezirksvorsteherin von Stuttgart-Ost, Charlotta Eskilsson.
Wer darf den Sportplatz wann nutzen?
Was war der Anlass? Der Tartan-Platz ist aktuell für die außerschulische Nutzung gesperrt. Der Grund: Einige wenige direkte Anlieger der 48 neuen Wohneinheiten fühlen sich abends und an den Wochenenden vom Lärm, Musik und Spielgeräuschen gestört. Immer wieder kam es zu Konflikten zwischen den Sporttreibenden und der Anwohnergruppe. Jetzt kontrolliert ein Wachdienst das Sportfeld.
Bedarf an öffentlichen Sportplätzen groß
Bei uns in der Landeshauptstadt sind leider generell zu wenig öffentliche Sportplätze vorhanden. Die städtischen Schulanlagen sollten für externe Sportler daher zugänglich sein. Nun braucht es eine Lösung, z.B. auf Basis einer Benutzungsordnung, die einen Kompromiss findet und für alle regelt, zu welchen Zeiten was erlaubt ist.
Denkbar wäre auch eine organisierte Überlassung an einen Verein oder eine AG mit Anbindung an die Cotta-Schule. Der Petitionsausschuss im Landtag will in seiner nächsten Sitzung eine Beschlussempfehlung abgeben.