Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg hat gesprochen: Innenminister Thomas Strobl durfte das Volksbegehren der FDP Baden-Württemberg nicht einfach abwürgen. Es ging dabei um unsere 2023 gestartete Initiative zur Verkleinerung des Landtags.
Sein Versuch, die direkte Demokratie aus parteitaktischen Gründen zu verhindern, ist krachend gescheitert. Eine schallende Ohrfeige für den Innenminister, der einen möglichen Urnengang der Bevölkerung in Sachen neues Wahlrecht um anderthalb Jahre verzögert hat.
Bürgerinnen und Bürger sollen mitentscheiden
Während Strobl und die Landesregierung noch immer ein XXL-Parlament mit möglicherweise über 200 Abgeordneten und explodierenden Kosten verteidigen, setzen wir uns für ein faires und schlankes Wahlrecht ein. Jetzt haben die Bürgerinnen und Bürger erneut die Chance, über die Zukunft des Landtags mitzuentscheiden. Wir machen weiter!
Der Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion zur Reduktion der Wahlkreise ist verfassungskonform. Innenminister Thomas Strobl muss das Volksbegehren zulassen. Der Gesetzentwurf war im Parlament daran gescheitert, dass Grüne, CDU, SPD und AfD ihn nicht mittragen wollten, weil sie um ihre Vorteile fürchten.
Hier weitere Hintergründe zu unserem Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern“.