Zur Entscheidung des Stuttgarter Gemeinderats (17. 6.2021), die Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung in der Landeshauptstadt Stuttgart zu verschärfen, sagt der Stuttgarter Landtagsabgeordnete und wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Friedrich Haag:
„Die verschärften neuen Satzungsbestandteile halte ich für überzogen und falsch. Ich begrüße daher die klare Haltung der FDP-Gemeinderatsfraktion, die dagegen gestimmt hat. Die Überwachung und Kontrolle von Eigentümern und Verwaltern bedeutet erheblichen Bürokratie- und Personalaufwand, schafft keinen neuen Wohnraum und stellt einen unnötigen Eingriff in die Eigentumsrechte dar. Wir können in Stuttgart den Mangel an Wohnungen nur beheben, indem mehr Wohnraum entsteht. Momentan werden zu wenig Bauflächen ausgewiesen und der Bau von Wohnungen wird durch Vorschriften und lange Genehmigungsverfahren verteuert und verzögert. Wer ein zu knappes Angebot durch Zweckentfremdungsverbote oder Mietpreisbremsen weiter reglementiert, verschärft nur das Problem. Dieses hat in der Zwischenzeit längst die mittleren Einkommensbereiche erreicht, die sich keine Wohnung mehr in der Stadt leisten können. Unsere Politik für Baden-Württemberg ist, diese kontraproduktiven Einschränkungen zu beseitigen und das Angebot für alle zu erhöhen.“
Stadt will Zweckentfremdung mit allen Mitteln unterbinden
Um was geht es? Der Gemeinderat Stuttgart hat beschlossen, die Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum zu verschärfen: Zweckentfremdung liegt in Stuttgart bereits bei einer über 50-prozentigen gewerblichen Nutzung vor, ebenso, wenn der Wohnraum für mehr als zehn Wochen im Kalenderjahr zur Fremdenbeherbergung genutzt wird. Das Auskunfts- und Betretungsrecht für Behörden wird auf Verwalter, Vermittler und Diensteanbieter (z.B. Onlineportale) ausgeweitet. Erhöht wird auch die Geldbuße für die Zweckentfremdung ohne Genehmigung – von maximal 50.000 Euro auf maximal 100.000 Euro.